Jetzt den vollen Steuerbonus sichern!
Kosten der Instandhaltung und
Modernisierung können bis zu einer Höhe von 1.200 Euro im Jahr von der Steuer
direkt abgesetzt
werden. Sowohl Mieter als Selbstnutzer von Immobilien können derartige
Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
20 Prozent, maximal aber 1.200 € der anfallenden Lohnkosten können direkt von der
Einkommenssteuer abgezogen werden. Anders als beim
Werbungskostenabzug oder bei Sonderausgaben wird dabei nicht das zu
versteuernde Einkommen gemindert, sondern unmittelbar die zu zahlende
Einkommenssteuer reduziert.
Folgendes Beispiel lässt das
Malerhandwerk und Privatleute gleichermaßen aufhorchen lassen: Lässt ein Mieter
seine Wohnung von einer Malerfirma für 6.000 Euro renovieren, dann kann er
damit rechnen, dass ihm sein Finanzamt 1.200 Euro Einkommenssteuer erstattet.
Derartige Schönheitsreparaturen müssen auf jeden Fall von einer
Fachfirma ausgeführt
werden. Eigenleistungen können nicht geltend gemacht werden, da nur die
Dienstleistung, nicht aber das Material steuerlich abgesetzt werden kann. Auch
sind Barzahlungen nicht möglich, da der Auftraggeber neben der Rechnung der
Fachfirma auch den Zahlungsnachweis seiner Steuererklärung beilegen muss, um zu
beweisen, dass das Geld von ihm überwiesen wurde.
Der Vorteil für Sie:
Prompte saubere Arbeit von uns als Fachbetrieb
ausgeführt und
bis zu 1.200 EURO Minderung der Rechnung durch staatliche
Erstattung per Jahr und Haushalt.
Übrigens:
Rechnungen für Bauleistungen sind mindestens Jahre vom Privatkunden
aufzubewahren.
Die Handwerkerrechnung muss innerhalb sechs Monate nach Ausführung
erstellt werden.
In der Rechnung ist der Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung anzugeben
(es reicht der Ausführungsmonat, sowie das Jahr).
Der private Auftraggeber ist
verpflichtet diese Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige
Unterlage (z.B.Kontoauszug) zwei Jahre lang aufzubewahren.
Lassen Sie
sich von uns unverbindlich beraten.
Billigangebote können teuer werden!
Angebote für handwerkliche Leistungen sind Leistungsversprechen, das gilt auch
für Maler -und Lackiererarbeiten. Über eine gute Arbeit entscheidet schon die
Auftragsvergabe. Wer Billigangeboten den Zuschlag gibt, um Kosten zu sparen,
riskiert billige Arbeit. Das kann teuer werden. Schlechte Ausführungen und
frühzeitig auftretende Schäden sind die Folgen.
Qualitätsarbeit ist ihren Preis wert.
Diese Prüfsteine, sollen Ihnen als Kunden
helfen, Angebote sorgfältig zu planen und zu prüfen.
Prüfen Sie Angebote
sorgfältig.
Vergeben
Sie Aufträge
nicht voreilig an die unter dem Strich billigste Offerte. Ein Angebot ist
zunächst ein Leistungsversprechen.
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Festpreis je Mengeneinheit.
Üblich ist ein
Einheitspreis je Quadratmeter, Meter oder Stück. In
Ausnahmefällen werden ein Stundenverrechnungspreis
vereinbart. |
Kennen Sie Sie
die Leistungsfähigkeit des Anbieters?
Wenn Sie den Anbieter
nicht persönlich
kennen, fragen Sie die
für Ihre Region zuständige Kreishandwerkerschaft oder
Handwerkskammer, ob der Anbieter als
leistungsfähiger
Meisterbetrieb bekannt ist. Sollte es einmal zu Mängeln
an der Ausführung kommen, sind Ortsfremde Firmen dann meist nicht so
schnell greifbar wie bei der Rechnungslegung und Bezahlung. |
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Der
Stundenverrechnungspreis.
Im Malerbetrieb fallen
unterschiedliche Kosten an, die sich schließlich im
Stundenverrechnungspreis niederschlagen. Facharbeiter erhalten einen
Ihrer Qualifikation entsprechenden Lohn. Darauf fallen Nebenkosten an,
die schließlich den Stundenverrechnungspreis bilden. Betriebe mit
Billigarbeitern haben zudem manchmal nicht ihre Mitarbeiter entsprechend
angemeldet. Dies kann böse Folgen haben.
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Geben Sie
einheitliche Leistungsbeschreibungen vor und prüfen Sie die einzelnen
Angebotspositionen.
Fachlich genaue
Leistungsbeschreibungen schließen Missverständnisse in Angeboten
aus. So können Sie die Angebote besser prüfen und im einzelnen genau
vergleichen. |
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Zu einem guten
Angebot gehört mehr.
Vergleichen Sie auch
ausgeführte Objekte und den Service: technische, bauphysikalische und
gestalterische Beratung. Dazu gehört die selbstverständliche
Gewährleistung der Anbieter. |
Das Preis
Leistungsverhältnis muss stimmen.
Nicht das billigste
Angebot ist das Beste. Prüfen Sie extrem teure und billige Offerten
besonders kritisch. Als die Richtlinie gilt: Das technisch, wirtschaftlich
und gestalterisch annehmbarste Angebot erhält den Zuschlag (Auszug aus
§25 VOB/A).
VOB=Verdingungsordnung für Bauleistungen |
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Planen Sie
regelmäßige Instandsetzungsarbeiten
Halten Sie Ihre Kosten
durch rechtzeitige Instandsetzungsarbeiten in Grenzen.
Regelmäßige Unterhaltungsarbeiten sind preiswerter als die Behebung
größerer Schäden. Planen Sie deshalb mit uns Ihren Instandsetzungsrhythmus. |
Klären Sie die
Ursachen von Preisdifferenz.
Die häufigsten Ursachen:
niedrige Werkstoffkosten durch minderwertiges Material,
unrealistische Zeitansätze für scheinbare Einfachausführungen mit
unausbleiblichen Folgeschäden, niedrige Löhne für wenig
qualifiziertes Fachpersonal. Überprüfen Sie die vertragsgerechte
Ausführung der Arbeit. |
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Qualitätsarbeit
ist ihren Preis wert.
Planen und prüfen Sie die
Angebote sorgfältig. Lassen sie sich von uns beraten und bedenken Sie:
Qualitätsarbeit ist letztlich preiswerter als ein billiges
Leistungsversprechen. |
Schauen Sie in Produkte und Leistungen und
informieren Sie sich.
Vereinbaren Sie mit uns einen Ortstermin, dann
können wir individuell auf Ihre Bauvorhaben oder Renovierungen eingehen und Sie
entsprechend beraten.
Sollten wir mal kurz nicht erreichbar
sein, geben Sie uns eine Mitteilung. Wir rufen Sie nach entsprechender Nachricht
(E-Mail, Fax, Bandaufnahme) schnellstens zurück.
Ihr Vorteil für Ihre Renovierung:
- Über 34 Jahre fachlich und praktische Erfahrung
- Qualifizierte Mitarbeiter und hochwertige
Produkte, das passt
- Unsere Stärken sind Pünktlichkeit, Sauberkeit und
Genauigkeit zum fairen Preis.